Allgemeine Geschäftsbedingungen der Discount Telecom S&V GmbH1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1 Discount Telecom S&V GmbH erbringt für ihre Kunden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) Telekommunikationsdienstleistungen im offenen Call-by-Call Verfahren als Verbindungsnetzbetreiber. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Discount Telecom S&V GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 1.2 Discount Telecom S&V GmbH veröffentlicht die AGB im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post. Änderungen der AGB sowie etwaige Produkt- bzw. Leistungsbeschreibungen einschließlich ihrer Änderungen werden ebenfalls im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlicht und können jederzeit unter www.discount-telecom.de eingesehen werden. 2. Zustandekommen des Vertrages 2.1 Discount Telecom S&V GmbH stellt Kunden Telekommunikationsdienstleitungen im offenen Call-by-Call zur Verfügung. Ein Vertrag kommt stets, unabhängig von der Person des Telefonierenden, zwischen dem Anschlussinhaber und Discount Telecom S&V GmbH durch Vorwahl der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl 01017 und dem erfolgreichen Herstellen der Verbindung zustande und besteht nur für die Dauer der mit der Vorwahl 01017 eingeleiteten Verbindung. 2.2 Die Inanspruchnahme der Dienstleistung von Discount Telecom S&V GmbH setzt voraus, dass der Kunde volljährig ist oder das Einverständnis des bzw. der Erziehungsberechtigten vorliegt. 2.3 Discount Telecom S&V GmbH ist berechtigt, den Antrag des Kunden abzulehnen und Dienstleistungen gegenüber Kunden nicht bzw. eingeschränkt zu erbringen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Kunde offene Rechnungsbeträge der Discount Telecom S&V GmbH nicht oder nicht vollständig ausgeglichen hat oder in sonstiger Weise Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen. 3. Discount Telecom S&V GmbH-Dienstleistung 3.1 Die von Discount Telecom S&V GmbH vermittelten Telekommunikationsverbindungen werden von Discount Telecom S&V GmbH im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten hergestellt. Der Umfang der von Discount Telecom S&V GmbH zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungs- bzw. Produktbeschreibung. Discount Telecom S&V GmbH ist befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen Drittunternehmen zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. 3.2 Zeitweilige Störungen der Discount Telecom S&V GmbH-Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, behördlicher Maßnahmen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von Discount Telecom S&V GmbH (z.B. Verbesserungen des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Stationen an das öffentliche Leitungsnetz etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Discount Telecom S&V GmbH-Telekommunikationsnetzes erforderlich sind, ergeben. Discount Telecom S&V GmbH wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, Discount Telecom S&V GmbH fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Im Übrigen gelten die Bestimmungen in Ziffer 8 dieser AGB. 3.3 Dem Kunden ist bekannt, dass Discount Telecom S&V GmbH bei dem Erbringen eigener Telekommunikationsdienste auf Vorleistungen Dritter (insbesondere die Bereitstellung von Übertragungswegen durch die Deutsche Telekom AG) angewiesen ist. Discount Telecom S&V GmbH behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung ihrer Dienstleistungen bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen sowie bei technischen Störungen an den Anlagen der Betreiber vor. 3.4 Der von Discount Telecom S&V GmbH übermittelte Gebührenimpuls kann technisch bedingt geringfügig von den tatsächlich zu entrichtenden Verbindungsentgelten abweichen. Entscheidend für die Abrechnung der von Discount Telecom S&V GmbH erbrachten Dienstleistungen sind die Verbindungsdaten. Aus einer Abweichung von Gebührenimpuls und Verbindungsentgelt ergeben sich für Kunden keine Ersatzansprüche. 3.5 Discount Telecom S&V GmbH wird ggf. für sämtliche oder einzelne Destinationen eine kostenlose Tarifansage schalten, die dem Kunden die Kosten für die aktuelle Gesprächseinheit mitteilt. Dieser Service ist ausdrücklich kein Vertragsbestandteil und kann technisch bedingt eingeschränkt zur Verfügung stehen, von der geltenden Preisliste abweichen oder entfallen. Daraus ergeben sich keine Ersatzansprüche für den Kunden. Die Zahlungsverpflichtung für den Kunden auf Grundlage von Ziffer 5.1 bleibt auch in diesem Falle fortbestehen. 4. Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Telekommunikationsdienste von Discount Telecom S&V GmbH alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Anweisungen von Discount Telecom S&V GmbH zu beachten. Er wird ausschließlich fernmelde- und telekommunikationsrechtlich zugelassene Endeinrichtungen betreiben. 4.2 Der Kunde wird die Leistungen von Discount Telecom S&V GmbH nicht in missbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen und insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden. Die Leistungen werden dem Kunden unter der Bedingung erbracht, dass er sie nicht weiterveräußert, weiterverkauft oder anderweitig auf geschäftlicher Grundlage anderen Personen zur Verfügung stellt. Der Kunde wird Discount Telecom S&V GmbH von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren, dies unabhängig davon, ob der Kunde selbst oder eine andere Person, für die der Kunde verantwortlich ist oder die aus der Risikosphäre des Kunden stammt, daran beteiligt war. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde die Dienstleistungen missbräuchlich nutzt, ist Discount Telecom S&V GmbH jederzeit nach Maßgabe des § 19 TKV berechtigt, ihre Leistungen einzustellen. 4.3 Der Kunde wird Discount Telecom S&V GmbH über Funktionsstörungen der von ihm genutzten Telekommunikationsdienste von Discount Telecom S&V GmbH unterrichten und Discount Telecom S&V GmbH bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen. Stellt sich dabei heraus, dass die Funktionsstörung nicht auf einem Fehler der von Discount Telecom S&V GmbH erbrachten Telekommunikationsdienste beruht, ist Discount Telecom S&V GmbH berechtigt, dem Kunden den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen. 5. Rechnungsbeträge 5.1 Dienstleistungen der Discount Telecom S&V GmbH im offenen Call-by-Call werden in der Regel über den Anschlussnetzbetreiber des Kunden (Deutsche Telekom AG) in Rechnung gestellt. Die Verbindungsdaten werden insoweit gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Ermittlung des Verbindungsentgelts und zur Abrechnung gespeichert und an den Teilnehmernetzbetreiber übermittelt. 5.2 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich nach Maßgabe der jeweils gültigen Preislisten der Discount Telecom S&V GmbH ergeben. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich. Discount Telecom S&V GmbH behält sich jedoch das Recht vor, eine aus technischen Gründen nicht erfolgte Abrechnung von Einzelleistungen mit der Folgerechnung vorzunehmen. Sämtliche Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung bei dem Kunden fällig und zahlbar. 5.3 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte, die dem Kunden zuzurechnen sind und/oder die aus der Risikosphäre des Kunden stammen, entstanden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Netzzugang in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum nicht genutzt wurde. 6. Kreditlimit, Sperrung des Kundenanschlusses 6.1 Discount Telecom S&V GmbH ist berechtigt, für den Kunden eine maximale offene Entgelthöhe für Dienstleistungen (Kreditlimit) vorzugeben. Discount Telecom S&V GmbH wird dem Kunden auf dessen schriftliche Anfrage jederzeit Auskunft über die Höhe des vorgegebenen Kreditlimits erteilen. 6.2 Discount Telecom S&V GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Ankündigung die weitere Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen auszusetzen, solange und soweit das geschuldete Entgelt das Kreditlimit übersteigt und/oder eine etwaige durch den Kunden gestellte Sicherheit aufgebraucht ist. 6.3 Die Verpflichtung des Kunden zum fristgemäßen Ausgleich der in Rechnung gestellten Beträge gemäß Ziffer 7 bleibt durch diese Regelung unberührt. 6.4 Discount Telecom S&V GmbH ist neben den in diesen AGB genannten Fällen berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kundenanschluss zu sperren, wenn a) der Kunde mit Zahlungspflichten von mindestens EUR 75,00 in Verzug ist, eine geleistete Sicherheit verbraucht ist und der Kunde entsprechend den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 TKV auf die Sperre hingewiesen wurde, b) das Entgeltaufkommen des Kunden in sehr hohem Maße ansteigt und/oder der Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt wird und/oder c) die sonstigen Voraussetzungen einer Anschlusssperre gemäß § 19 Abs. 2 TKV vorliegen. 7. Zahlungsbedingungen 7.1 Discount Telecom S&V GmbH behält sich das Recht vor, die Einziehung offener Forderungen durch Inkassounternehmen durchführen zu lassen. 7.2 Die Entgelte werden von Discount Telecom S&V GmbH oder durch den Teilnehmernetzbetreiber im Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Der Kunde erklärt bei der Nutzung des Call-by-Call Dienstes, dass eine der Deutschen Telekom AG erteilte Einzugsermächtigung (oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber) auch hinsichtlich der Forderung der Discount Telecom S&V GmbH gilt, die somit durch die Deutsche Telekom AG mit eingezogen werden kann. 7.3 Gegen Forderungen von Discount Telecom S&V GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten eigenen Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht. Der Kunde ist zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Discount Telecom S&V GmbH berechtigt. 7.4 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Discount Telecom S&V GmbH maßgeblich. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 1 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5,0 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verpflichtet. Die Geltendmachung weiterführender Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z. B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt Discount Telecom S&V GmbH vorbehalten. Bei nicht eingelösten Lastschriften, die der Kunde bzw. seine Bank schuldhaft zu vertreten hat, werden dem Kunden die angefallenen Bankgebühren und eine Verwaltungspauschale in Höhe von derzeit EUR 7,67 berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist. 7.5 Darüber hinaus kann Discount Telecom S&V GmbH ohne Einhaltung einer Frist den Service solange einstellen, bis ausstehende Gebühren und Zinsen bezahlt worden sind. 7.6 Etwaige Einwendungen des Kunden gegen die Rechnung hat dieser innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungszugang schriftlich an die in der jeweiligen Rechnung angegebene Adresse zu richten. Der Kunde wird in den einzelnen Rechnungen auf die Einwendungsfrist sowie die Adresse zur Erhebung der Einwendungen aufmerksam gemacht. Nach Fristablauf gilt die Rechnung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben insoweit unberührt, als Discount Telecom S&V GmbH eine Überprüfung der Einwendungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist. 8. Haftung 8.1 Discount Telecom S&V GmbH haftet bei etwaigen Schäden gleich welchen Rechtsgrundes nur für den Fall, dass eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wird oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückgeht oder bei schuldhaft verursachten Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit des Kunden eintritt. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für Discount Telecom S&V GmbH als auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Discount Telecom S&V GmbH, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise entstehen und die für Discount Telecom S&V GmbH im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren, sofern die Verletzung der vertragswesentlichen Pflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte. Die Haftung ist in diesem Falle auf EUR 12.500,00 je Kunde begrenzt. 8.2 Die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz - mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung, grob fahrlässigen Verhaltens und arglistiger Täuschung - verjähren spätestens in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden und von den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 3 Jahren von dem schädigenden Ereignis an. Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen der Discount Telecom S&V GmbH-Telekommunikationsdienste haftet Discount Telecom S&V GmbH insoweit nicht, als diese gemäß den Ziffern 3.2 und 3.3 nach Art und Dauer unabwendbar oder für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Dienstes erforderlich sind. 8.3 Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen des § 7 TKV bei Vermögensschäden. Danach ist die Haftung je Nutzer auf EUR 12.500,00 beschränkt, sofern ein Schaden durch Discount Telecom S&V GmbH nicht vorsätzlich verursacht wurde. Gegenüber der Gesamtheit der Nutzer ist die Haftung auf EUR 10 Mio. begrenzt. Übersteigen die die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die genannte Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. 8.4 Der Kunde ist verpflichtet, Discount Telecom S&V GmbH nach Abgabe einer Störungsmeldung und Durchführung von Störungsbeseitigungsmaßnahmen durch Discount Telecom S&V GmbH bzw. einem von Discount Telecom S&V GmbH beauftragten Dritten sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, wenn die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden oder des Netzbetreibers des Kundenanschlusses lag. 9. Dauer des Kundenverhältnisses 9.1 Soweit Discount Telecom S&V GmbH Dienstleistungen im offenen Call-by-Call Verfahren erbringt, läuft das Vertragsverhältnis nur über die Dauer der einzelnen Telefonverbindung. 9.2 In allen anderen Fällen, beispielhaft bei Erbringen von Dienstleistungen durch Discount Telecom S&V GmbH nach erfolgter Pre-Selection, gelten etwaig vereinbarte Vertragslaufzeiten und/oder Kündigungsfristen. Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in diesen Fällen unberührt. Für Discount Telecom S&V GmbH liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nachkommt. 10. Datenschutz 10.1 Discount Telecom S&V GmbH wird personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz sowie die Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen (TDSV), dies erlauben oder der Kunde in eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat. Discount Telecom S&V GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene Partnerunternehmen weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen. 10.2 Discount Telecom S&V GmbH wird Verbindungsdaten des Kunden nach Maßgabe der jeweils gültigen Bestimmung der Datenschutzverordnung für Telekommunikationsdienstunternehmen, derzeit für die Dauer von 6 Monaten nach Versand der Rechnung, speichern. 11. Gerichtsstand und anwendbares Recht 11.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Discount Telecom S&V GmbH, sofern der Kunde Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Discount Telecom S&V GmbH kann ihre Ansprüche jedoch in jedem Fall bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. 11.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Discount Telecom S&V GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das inländische Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12. Sonstige Bedingungen Nebenabreden zu diesen AGB bzw. dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Ist eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder sollte der geschlossene Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; die unwirksame Bestimmung wird – so weit gesetzlich zulässig - durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Stand: 01.11.2006 Wichtiger Hinweis für Kunden: Sie können die AGB auch als PDF-Datei herunterladen |
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